MarinaKoelnEcht - ehrlich - lieb - authentisch und ein großes Schmusekätzchen ... ;o)
Für den Inhalt der Seite ist ausschließlich MARINA gem. § 55 Abs. 2 RStV und § 7 JMStV verantwortlich.
Bei berechtigtem und nachgewiesenen Interesse (Vorlage eines Dienstausweises oder offizielles Amtsanschreiben) von Behördenvertretungen können gerne die schriftlichen Belege über die Jugendschutzprüfung einer Hamburger Jugendschutzbeauftragen oder die Steuerbescheide/Sozialversicherungsnachweise durch mein beauftragtes Steuerbüro vorgelegt werden.
Ich bin außerdem angemeldet nach §3 + §10 des ProstSchG.
Email: hotdreamangel@web.de
HOMEPAGEVERWALTUNG:
Boehmer Susanne, c/o MarinaKoeln, Richard-Wagner-Str. 78, 51145 Köln
St-Nr. 216 / 5700 / 1038
Wer in bewußt schadhafter Absicht Termine nicht wahrnimmt oder nicht rechtzeitig absagt, der wird hierfür rechtlich belangt und haftbar gemacht.
Bei Beleidigungen bzw. Bedrohungen behalte ich mir ausdrücklich rechtliche Schritte vor!
Alle Foto's und Texte unterliegen dem Copyright von MarinaKoeln und sind mit einem elektronischen Wasserzeichen hinterlegt.
Copyright-Verstöße sind strafbar u. werden gesetzlich geahndet ... ;O) .
Die widerrechtliche Nutzung meiner Bilder + Texte ist ... auch in Teilpassagen ... nicht gestattet!
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DATENSCHUTZHINWEISE
Ergänzend zur Datenschutzerklärung der Firma Beepworld auf der Startseite und der DSGVO gültig ab 25.05.2018!
Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MarinaKoeln über alle aufgrund dieser Webside, ihres Angebotes und duch ihre Treffen erhaltenen Kundendaten absolutes Stillschweigen bewahrt!
Eine Ausnahme bilden einzig und alleine die Strafverfolgungsbehörden und im Falle von Straftaten ist MarinaKoeln gesetzlich verpflichtet diese Daten offen zu legen.
Jeder Gast / Kunde / Interessent von MarinaKoeln verpflichtet sich darüber hinaus, dass er absolute Diskretion über alle vertraulichen Daten (z. B. Wohnanschrift, Arbeitsstätte, Kfz.-Kennzeichen usw.) wahrt, die ihm im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Treffens oder in Telefonaten bekannt werden oder die er im Laufe eines Dates über die persönliche Lebensumstände von MarinaKoeln erhält.
Inbesondere keine vertraulichen Daten und Informationen an andere Anbieterinnen weiter zu geben!
Sollten diese Damen entsprechende persönliche Daten von MarinaKoeln für eine Straftat (Telefonterror, Verleumdung, Rufmord, üble Nachrede, Denunzierung, Vandalismus, Wohnungseinbruch usw.) verwenden ... so wird unverzüglich Strafanzeige gegen beide Straftäter erstattet und Schadenersatzansprüche gegen diese Personen geltend gemacht!
Eine Verletzung meines Datenschutzes und meines persönlichen Lebensbereiches durch Veröffentlichung höchstpersönlicher Daten wird ohne vorherige Ankündigung sofort strafrechtlich verfolgt!
Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.
Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. Dagegen wurde in den meisten Landesverfassungen eine Datenschutzregelung aufgenommen, so in Berlin (Art. 33), Brandenburg (Art. 11), Bremen (Art. 12), Mecklenburg-Vorpommern (Art. 6 Abs. 1 und 2), Nordrhein-Westfalen (Art, 4 Abs. 2 sowie die Verbürgung der Einrichtung des Datenschutzbeauftragten in Art. 77a), Rheinland-Pfalz (Art. 4a), Saarland (Art. 2 Abs. 2), Sachsen (Art. 33), Sachsen-Anhalt (Art. 6 Abs. 1) und Thüringen (Art. 6).
Auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Datenschutz für die Bundesbehörden und den privaten Bereich (d. h. für alle Wirtschaftsunternehmen, Institutionen, Vereinen etc. gegenüber natürlichen Personen). Daneben regeln die Datenschutzgesetze der Länder den Datenschutz in Landes- und Kommunalbehörden. Datenschutzrechtliche Regelungen finden sich darüber hinaus in etlichen weiteren Gesetzen, etwa dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz, die jeweils für ihren Anwendungsbereich speziellere Regelungen zum Datenschutz enthalten. Diese bereichsspezifischen Regelungen gehen dem Bundesdatenschutzgesetz jeweils vor, das BDSG gilt nur ergänzend.
Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie die Unternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen, unterliegen der Aufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Landesbehörden werden durch die Landesdatenschutzbeauftragten kontrolliert. Die privaten Unternehmen (bis auf Telekommunikation und Post) unterliegen der Aufsicht der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, die beim Landesdatenschutzbeauftragten oder bei den Landesbehörden (z. B. Innenministerium) angesiedelt sind. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, da einige Landesdatenschutzbeauftragte und alle Landesbehörden nicht „in völliger Unabhängigkeit“ arbeiten, sondern die Landesregierung weisungsbefugt ist.
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