MarinaKoeln

Echt - ehrlich - lieb - authentisch und ein großes Schmusekätzchen ... ;o)


 

 

 

Neues Prostituiertenschutzgesetz

 

gültig ab 01.07.2017

 

 

 

 

Nun ist es soweit.

Das neue ProstSchG ist zum 01.07.2017 in Kraft treten.

Es wurde viel darüber diskutiert und wie immer man persönlich die Thematik auch sieht und beurteilt … es ist müßig, immer wieder auf’s Neue darüber zu lamentieren, denn es ist nun einmal die aktuelle Situation.

 

Also war es sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, wie man damit persönlich in Zukunft umgeht und wie man es umsetzt … ob „Frau“ aufhört oder weiterhin ihrer Passion nachgeht und sich entsprechend wie vorgesehen, zusätzlich namentlich für die Gesundheitsberatung + dem Ordnungsamt anmeldet … und ich habe für mich entschieden, dass ich meine Dates viel zu gerne mag, als dass ich darauf verzichten möchte.

 

Ich hatte auch in der Vergangenheit als erotische Dienstleisterin schon immer guten und freundlichen Kontakt zu allen behördlichen Institutionen … bin mit meinem Realnamen meinen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen … ich werde auch zukünftig alle amtlichen und gesetzlichen Auflagen erfüllen.

Ich bin nach §3 + §10 des ProstSchG regulär angemeldet.

 

Wer sich gerne noch näher über das neue Gesetz informieren möchte, der kann das sehr gerne hier tun:

 

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/

 

Das Gesetz soll der Eindämmung von Kriminalität, Zwangsprostitution und Steuerhinterziehung etc. dienen.

 

Es reicht ab dem 01.07.2017 (bzw. 01.01.2018 Übergangsfrist) nicht mehr, nur seine selbstständige Tätigkeit angemeldet zu haben! Nun ist zusätzlich ein sogenannter „Hurenpass“ (Anmeldung mit Realnamen) erforderlich, den man in aktiven Zeiträumen seiner Sexworkertätigkeit (nicht im Supermarkt bei privaten Einkäufen) zuzügl. der Karte über die Gesundheitsberatung ständig mit sich führen muss, um sie ggf. bei Kontrollen ausschließlich Polizei oder Ordnungsamt vorzeigen zu können. Diese Anmeldung muss übrigens alle 2 Jahre bzw. die Gesundheitsberatung jährlich erneut erfolgen. 

 

Jede SDL muss auch eine gesundheitliche Beratung vorweisen und muss krankenversichert sein, denn ohne diese erhält sie nämlich keine Anmeldebescheinigung und sie darf demzufolge nicht mehr in diesem Bereich tätig sein. Diese gesundheitliche Beratung muss - wie im obigen Absatz bereits erwähnt - jährlich erneuert werden.

 

Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge musste auch in der Vergangenheit von je her schon immer bei meiner Krankenkasse der Einkommenssteuerbescheid und der Bescheid zum Gewerbesteuermessbetrag als Berechnungsgrundlage vorlegt werden ... auch wenn man zusätzlich zu einer anderen Tätigkeit als Hostess angemeldet ist.

 

Weiters besteht ab dem 01.07.2017 eine allgemeine Kondompflicht, also sowohl für Oral-, als auch Vaginal- und Analverkehr … sowie ein Werbeverbot aller Anbieterinnen für unsafer Praktiken.

 

Escort-Agenturen, Clubs/Bordelle/Laufhäuser, Organisatoren von Prostitutionsveranstaltungen, Wohnungen ab 2 Anbieterinnen und Bereitsteller von Prostitutionsfahrzeugen z.B. Wohnwagen benötigen eine Konzession.

 

Eine erotische Anbieterin, die deutschlandweit tätig ist und durch mehrere Städte reist, wird in Zukunft in jedem Arbeitsort/Bundesland eine Anmeldung vorweisen müssen, d. h. sie muss sich in jedem Arbeitsort neu anmelden. Außerdem ist mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes Sex mit schwangeren SDL verboten! Auch kommerzielle Gangbang- und Flatratepartys sind ohne behördliche Genehmigung nicht mehr erlaubt!

 

Zigtausende Arbeitnehmer und Unternehmer aller Branchen bezahlen Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge … sind bei diversen Ämtern entsprechend namentlich angemeldet … warum sollte es in diesem Bereich anders sein?

 

Wie immer im Leben hat alles seine Vor- und Nachteile.

Wer seine Rechte in Anspruch nehmen möchte, der muss auch seine Pflichten erfüllen.

Ich persönlich stehe immer hinter allem, was ich tue mit all seinen Konsequenzen … so werde ich auch weiterhin für alle meine lieben Gäste erreichbar sein und trotzdem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen … ;-)